Was kostet eine Paarbegleitung bei mir?

Hier wird eine Rechnung geschrieben, im Vordergrund liegt ein Taschenrechner.

Eine Übersicht

Auf dieser Seite erfahren Sie Wissenswertes über

  • Kosten
  • Barzahlung/Rechnungen
  • Ratenzahlung
  • ermäßigte Honorare
  • steuerlich absetzbar?
  • “Überstunden”
  • Mehrwertsteuer ja/nein?

… und noch so einiges mehr!

Wollen oder “müssen” Sie allein zu mir kommen:

Unter Paartherapeutische Einzelgespräche finden Sie alle wichtigen Informationen.

Das Erstgespräch (Probearbeiten)

Das vergünstigte erste Gespräch von zwei Stunden kostet für ein Paar bar gegen Quittung (ich kann herausgeben):

155 € inkl. MwSt. und Nachbereitung

Sollten Sie nach einer Schnupperstunde den Heimweg antreten wollen, zahlen Sie nur 40 € inkl. MwSt.

Auch wenn wir nicht zusammenkommen, erhalten Sie eine kleine kostenfreie Dienstleistung “obendrauf” (worum es sich handelt, verrate ich Ihnen, wenn es soweit ist).

Worauf es mir ankommt, damit sich diese Zeit bestmöglich für Sie auszahlt, können Sie unter Was Sie bei mir erwartet einsehen.

Bitte kalkulieren Sie für diesen Termin mit guten zweieinhalb Stunden (wegen kleiner kostenfreier Pausen und der Unterbrechung nach etwa einer Stunde, in der Sie sich ohne mich besprechen, ob Sie weitermachen möchten).

Nehmen Sie sich bitte auch etwas zum Snacken mit, wie Müsliriegel, Obst, belegte Brote etc.

Kostenlose heiße und kalte Getränke bekommen Sie bei mir.

Folgesitzungen

Wollen Sie Ihren Weg mit mir weitergehen, melden Sie sich bitte wieder für eine Terminvereinbarung. Meine Notizen aus dem Erstgespräch und der Nachbereitung hebe ich ein halbes Jahr auf.

Wenn Sie mit mir arbeiten möchten:

Wir haben keine vertragliche Bindung und keine von vornherein veranschlagte Zahl an Sitzungen.

Wäre auch Unfug! Ich hatte mich schon mehrmals getäuscht und gedacht: “O weh! 10 Termine. Mindestens.”

Von wegen: Nach wenigen Sitzungen hatten die Paare die Tür von außen geschlossen!

Für eine Sitzung bezahlen Sie bar gegen Quittung:

90 min à 210 € (60 min à 140 € / 1 min à 2,33 €)

Auch hier verstehen sich alle Preise inklusive Mehrwertsteuer.

Die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen von 45+ Minuten – ca. 15 Minuten vor einer Sitzung und etwa 30 Minuten danach – ist im Honorar inbegriffen.

Zur Frage Geht’s nicht auch günstiger? komme ich später.

Rechnungen

Waren Sie bereits für einige Sitzungen bei mir, gebe ich Ihnen auch gern eine Rechnung mit nach Hause, die Sie bitte innerhalb von 14 Tagen begleichen.

Ratenzahlung

Bis auf das Erstgespräch können Sie eine Paarbegleitung bei mir mit einer Teilanzahlung und anschließenden Ratenzahlungen ohne weitere Kosten finanzieren:

Teilanzahlung in bar pro Sitzung: 50%

Was wir auf welche Weise regeln und für Ihre Situation anpassen können, besprechen wir im unverbindlichen und kostenfreien Telefonat (Meine Praxisöffnungszeiten).

Ermäßigte Honorare (auch für Telefonate)

Termine für ein bis zwei Paare pro Woche kann ich zu folgenden Preisen anbieten:

Erstgespräch (120 min): 100 €

Folgegespräche (90 min): 140 €

Sie überweisen direkt an den Tierschutzverein Augsburg und Umgebung e. V. oder andere seriöse Vereine, die mir persönlich bekannt sind. Nach langen Jahren freue ich mich, wieder die Kraft und Energie zu haben, verschiedene Herzensprojekte zu fördern.

Zu den unkomplizierten Formalien und für Fragen zu Sammel-Spendenbescheinigung usw. telefonieren oder mailen wir.

Ich bitte um Ihr Verständnis:

Einen Termin kann ich nur vereinbaren, wenn Sie nicht im “Notfall-Modus” sind und aufgrund dessen schnell eine oder mehrere Sitzungen in kurzen Abständen benötigen. Denn je nach augenblicklicher Nachfrage muss ich eine Warteliste für diese ermäßigten Termine führen, an denen ich, wie Sie oben gelesen haben, keinen Cent verdiene.

Für dieses Angebot ist es auch ausgeschlossen, dass ich Ihnen in einem solchen Fall die normal abzurechnende Variante “verkaufe” – das wäre unanständig.

Als Alternative empfehle ich Ihnen Kolleg:innen, von denen ich annehme, dass Sie dort rasche und fachlich hervorragende Unterstützung* erhalten (allerdings ebenfalls keine “Billigheimer”).

*Bis jetzt habe ich einen Kollegen gefunden, der auch ein Kontingent an Terminen zu einem ermäßigten Honorar anbietet.

Zurzeit sichte ich den Markt in Augsburg und Umgebung, um guten Gewissens weitere Empfehlungen aussprechen zu können.

Von der Steuer absetzbar?

Kosten für Psychologische Beratung, Paarbegleitung usw. können Sie als Privatperson zwar theoretisch steuermindernd geltend machen, praktisch jedoch kommt es auf den Anlass bzw. Ihre persönliche Situation an.

Der Passus auf so mancher Website

Honorare für Psycholgische Beratung / Paarberatung / Paartherapie / Eheberatung / Ehetherapie / Paarcoaching / Familientherapie […] können Sie von der Steuer absetzen.

liest sich erst einmal recht hübsch, müsste aber ergänzt werden durch:

Wenn in Ihrem Fall bestimmte Voraussetzungen gegeben sind.

Die infrage kommenden Gesetzestexte aus dem Einkommenssteuergesetz sind § 9 EStG (Werbungskosten) sowie § 33 EStG (Außergewöhnliche Belastungen).

Beispiel:

Nehmen wir an, Sie sind Arbeitnehmer:in und fühlen sich von Ihrem Job mehr und mehr aufgefressen, wobei Sie diese veränderte Empfindung an keinen konkreten Punkten festmachen können. Zudem können Sie einen Abfall Ihrer Leistung beobachten, und auch Ihre Vorgesetzte hat Sie schon darauf angesprochen.

Wenn dies so weitergeht, so denken Sie, könnte es ernsthafte Schwierigkeiten geben und Sie sogar Ihre Anstellung kosten.

Sie entschließen sich zu einer Psychologischen Beratung, um den Ursachen auf den Grund zu gehen. Gesundheitlich scheint laut Check alles okay zu sein.

§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG (Werbungskosten):

Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.”

Mit einer Rechnung, die den Anlass für die Beratung deutlich macht, sollten Sie Ihre Ausgaben als Werbungskosten absetzen können, wenn diese über den Pauschbetrag pro Kalenderjahr (1.230 €) hinausgehen. Hier kann dann noch ein Teil des gezahlten Honorars vom Finanzamt zurückerstattet werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html

Ob ein Absetzen Ihrer Aufwendungen über § 33 EStG (Außergewöhnliche Belastungen) die bessere Alternative und bei Ihnen überhaupt möglich wäre, müsste man ermitteln.

Als Selbstständige(r) würde das Honorar für die Psychologische Beratung – Sie fühlen sich mit Ihrer Tätigkeit nicht mehr wohl und stellen Leistungseinbußen usw. fest – unter Betriebsausgaben fallen.

Außerhalb beruflicher Erfordernisse können private Situationen Kosten verursachen und zu einer außergewöhnlichen Belastung werden, so auch eine Paarbegleitung.

§ 33 Abs. 1 EStG (Außergewöhnliche Belastungen):

Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands (außergewöhnliche Belastung), so wird auf Antrag die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, dass der Teil der Aufwendungen, der die dem Steuerpflichtigen zumutbare Belastung (Absatz 3) übersteigt, vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen wird. […]”

Hier geht es, wie Sie sehen, noch weiter – und genau auf das, was jetzt noch im Gesetzestext ausgeführt wird, kommt es an, ob § 33 EStG bei Ihnen greift oder nicht.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html

Die/der für Sie zuständige(r) Bearbeiter:in beim Finanzamt oder Ihr(e) Steuerberater:in hilft Ihnen bei allen Fragen kompetent weiter.

Wenn es brennt

Auch in einer Paararbeit, in der es prima vorwärtsgeht, kann ein Zurückgleiten in ein früheres Denken, Fühlen und Verhalten vorkommen und das bisher Gewonnene vorübergehend vergessen lassen, was aber erfahrene Paarbegleiter:innen nicht aus der Ruhe bringt.

In der Praxis kann ein “Ausreißer” sofort aufgefangen werden. Außerhalb unseres Arbeitsraumes greifen Sie bitte zum Telefon. Sollte ich gerade nicht erreichbar sein, versuche ich, Sie so schnell wie möglich zurückzurufen.

Auf eine solche Situation – wenn ich nicht gleich rangehen kann – habe ich Sie vorbereitet, so dass Sie entstresst auf meinen Rückruf warten können.

Aber was, wenn es abends passiert? Vielleicht sogar spätabends? Oder sonn- oder feiertags?

Melden Sie sich bitte immer – hierfür haben Sie meine private Mobilnummer.

Bis 23:00/24:00 Uhr bin ich meistens wach (anderenfalls weckt mich mein Mann, was kein Problem ist), und auch Sonn-, Feier- und Urlaubstage sind kein Problem! Wäre es anders, würde ich es nicht anbieten.

Die Kosten für diesen Notdienst (ca. 15 bis 35 Minuten) sind überschaubar. Sie zahlen lediglich den normalen und vergünstigten Telefon”tarif”.

Unser heißer Draht

Bei Bedarf können wir zwischen den Sitzungen telefonieren:

1 min à 1,80 € inkl. MwSt.

Für alle Telefonate stelle ich am Ende der Begleitung eine Rechnung aus.

Kurze gelegentliche Telefongespräche bis 5 Minuten, sollten Sie etwas zur letzten Sitzung fragen wollen oder sonst ein Anliegen haben, berechne ich nicht.

Gelegentlich bedeutet:

Ein- bis zweimal zwischen den Terminen.

Übrigens: Nicht im Honorar enthalten und trotzdem zu haben

Sind Sie meine Klient:innen geworden und wir haben unsere gemeinsame Arbeit nach soundsoviel Sitzungen beendet, können Sie, wenn Sie mögen, mit mir in Verbindung bleiben.

Diese Nachbetreuung ist ein kostenfreier Extra-Service für Sie, siehe bitte:

Was Sie bei mir erwartet

ganz unten auf der Seite unter der Überschrift: Aus den Augen, aber nicht aus dem Sinn!

“Überstunden”

Da für mich ein zeitliches Aufstocken um bis zu 30 Minuten, vom Gesamtzeitaufwand aus betrachtet, kaum einen Unterschied macht und ich Synergieeffekte nutzen kann, kalkuliere ich eine vergünstigte Zusatzzeit ein, sollten Sie verlängern wollen:

1 min 1,80 € inkl. MwSt.

Offenes Schreibheft mit Smartphone, Stift und Blumen.

Werden wir früher fertig, müssen wir die vorab gebuchte Zeit nicht mit Reden füllen.

Wir beenden die Sitzung an einem guten Punkt (= von Vorteil für Ihre psychische Nachverarbeitung) und schneiden vor allem kein neues Thema mehr an. Dabei berechne ich nur die Zeit, die Sie in Anspruch genommen haben.

Sowohl für eine verlängerte als auch für eine verkürzte Sitzung machen wir es uns einfach:

Für die Verlängerung schreibe ich bei Barzahlung den zusätzlichen Betrag auf den “Deckel”, das heißt, Sie erhalten am Ende Ihrer Begleitung für alle zeitlichen Überhänge eine Rechnung mit einem 14-tägigen Zahlungsziel.

Für eine Verkürzung runde ich kundenfreundlich ab, so dass wir uns das Hantieren mit Hartgeld sparen können.

Und Termine von 50 oder 60 Minuten gibt es gar nicht?

Ja und Nein.

Die Arbeit mit zwei Menschen ist deutlich zeitintensiver.

Alle meine früheren Klientinnen und Klienten, ohne Ausnahme, wollten nach einer Stunde noch nicht heimfahren. Sie konnten für sich feststellen, wie sinnvoll es war, länger ohne Unterbrechung an einem Thema zu arbeiten.

Und auch ich bekomme die Gelegenheit, tiefer zu gehen und nicht, kaum dass die Sitzung begonnen hat, schon wieder auf die Uhr schauen zu müssen.

Haben Sie noch keine Erfahrung mit Paarbegleitung, werden Sie staunen, wie schnell 90 Minuten vorüberfliegen!

Dennoch kann es sein, dass ich zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in einer speziellen Phase der Paartherapie einen Termin von 60 Minuten oder weniger für Sie einplane.

Geht’s nicht auch günstiger? Und muss die Vor- und Nacharbeit wirklich sein?

Überraschender Moment. Extrem überraschtes Kind mit großer Brille schaut auf den Bildschirm seines neuen Laptops.

Bedauere, es geht nicht günstiger.

Honorare um die 90 bis 120 Euro die Stunde fallen heute, in den 2020er Jahren, in die Kategorien Preiskampf, Selbstausbeutung und/oder eine geringe Wertschätzung der eigenen Tätigkeit, wenn darin auch noch die Zusatzarbeiten am Schreibtisch enthalten sein sollen (ohne Büro, Optimieren der Website etc.).

Solche Preise sind nicht wirtschaftlich. Selbst dann nicht, wenn man wie ich die Arbeitsräume im Haus und keine gesonderte Miete zu zahlen hat, als eventuelle(r) Kleinunternehmer:in keine Mehrwertsteuer abführen muss oder diese, entgegen der gesetzlichen Vorgabe, schlicht nicht abführt (hierzu weiter unten ein gepfeffertes Statement).

Unter wirtschaftlich ist zu verstehen:

Nach allen steuerlichen Abzügen und Ausgaben wie etwa Beiträge zur Sozialversicherung verbleibt ein akzeptabler Betrag, mit dem man sein Leben bestreiten und auch einmal Urlaub machen und krank sein kann. Das Aufwand-Ertrag-Verhältnis ist im Großen und Ganzen stimmig.

Der Ausweg …

… wenn man Paarbegleitung trotzdem für 90 bis 120 Euro die Stunde anbieten und diese nicht als eine Art psychologisches Hobby betreiben will:

Man lässt die Zusatzarbeiten sein.

Das aber wirft Fragen auf. Eine davon ist die Frage nach der Qualität.

Eine Tatsache:

Psychologische Arbeit mit zwei Menschen ist hoch komplex, sowohl in der Sitzung selbst als auch in der Vor- und Nachbereitung.

Ein Termin mit nur einer Person, zum Beispiel in der Konfliktberatung, ist im Vergleich dazu „einfach“. Aus diesem Grund berechne ich für die Einzelbegleitung und unabhängig vom Thema ein geringeres Honorar.

In meinem Beitrag Rechnen für Ungläubige: Warum Gottes Lohn zum Leben nicht reicht (in Arbeit) schlüssele ich auf, welche Abzüge das Honorar beträchtlich schrumpfen lassen und wie viel Zeit – darunter auch nicht bezahlte – private Paarbegleiter:innen für eine einzige Sitzung reservieren müssen.

Immer vorausgesetzt, wir beraten nicht gleich auf der Straße, arbeiten Ratsuchende nicht wie am Fließband ab und machen unsere Hausaufgaben. Und dies bitte sorgfältig.

Deshalb:

Ja, die Vor- und Nachbereitung muss sein, und sie muss sich auch im Honorar niederschlagen. Nur so ersparen Sie sich Extra-Runden und schonen Ihr Konto!

Stellen Sie sich bitte vor, dass ich

  • mir nach unseren Terminen keine Gedanken mache,
  • das, was ich während den Sitzungen nicht vollständig aufschreiben konnte, mir nicht so exakt wie möglich ins Gedächtnis rufe und notiere
  • und auch meine Notizen nicht noch einmal zur Hand nehme,

bevor Sie wieder in meinen Stuhlsesseln sitzen.

Grob kann ich mich vielleicht an das letzte Arbeiten mit Ihnen erinnern. Aber mit den oft so wichtigen Details wird es schwierig. Und ich habe keine Idee, was ich mit Ihnen in der nächsten Sitzung erreichen will.

Jetzt segelt das Schiff dorthin, wohin es der Wind gerade weht!

Mit einer durchdachten Vor- und Nachbereitung haben wir Zwischenschritte und Etappenziele im Blick, ohne deswegen unflexibel zu sein. Sie ist genauso relevant wie die Arbeit im direkten Kontakt.

Ich habe von Anfang an auf die Professionalität meiner Ausbilder vertraut und kann diese Aussage nur bestätigen.

Reife Frau, die auf einem Notizblock schreibt, während sie zu Hause einen Laptop benutzt.

Verfl … übersehen!

Ein weiterer wichtiger Punkt:

Es rutscht uns nichts durch, was sich vielleicht im Moment als vernachlässigbar, aber auf mittlere und längere Sicht als problematisch erweisen kann. Nämlich für die Zeit, in der die Begleitung schon seit über einem Jahr abgeschlossen sein wird.

Was meinen Sie?

Würden Sie im Falle einer Beziehungskrise auf den Gedanken kommen, dass Ihre Schwierigkeiten mir anzulasten sind? Weil ich aus Schlamperei etwas unter den Tisch habe fallen lassen, was wir hätten bearbeiten sollen?

Wahrscheinlich nicht …

Was alles zu einer gewissenhaften Vor- und Nachbereitung gehört und was Paarbegleitung mit der Arbeit von Kellner:innen gemein hat, erfahren Sie in diesem Beitrag:

Berufswunsch Paare begleiten? DAS muss man können und wollen (in Arbeit)

Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer auf Paarbegleitung

Die Mehrwertsteuer ist in das Honorar eingepreist und wird nicht aufgeschlagen.

Und:

Für Psychologische Beratung aller Art und ebenso für Ehe- und Paarberatung, Ehe- und Paartherapie, Paar- bzw. Partnerschaftscoaching sowie Familientherapie fällt grundsätzlich Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer an, egal, was Sie anderswo lesen.

Weder das eine noch das andere befasst sich mit der Behandlung psychischer Erkrankungen und ist daher auch keine Heilbehandlung (Heilbehandlungen sind mehrwertsteuerbefreit).

Sind bestimmte Kriterien erfüllt, können Heilbehandlungen von den gesetzlichen und privaten Kassen übernommen werden.

Zu einer von der Kasse bezahlten Paararbeit bei psychischer Erkrankung eines oder beider Partner:innen siehe bitte Die etwas andere Einführung unter der Überschrift Apropos Honorar (aufklappbarer Text unter Weiterlesen).

Wer braucht keine Mehrwertsteuer zu zahlen?

Von der Umsatzsteuerpflicht ausgenommen sind öffentliche Beratungsstellen.

Und auch für Umsätze, die nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) unter einer bestimmten jährlichen Grenze bleiben, ist keine Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer abzuführen (sog. Kleinunternehmerregelung). Dies muss aber in der Rechnung/auf der Quittung angegeben werden, z. B.:

Keine Mehrwertsteuer nach § 19 UStG.

Was Sie noch wissen sollten

Der hier und da zu lesende Verweis auf § 4 Nr. 14 a Satz 1 UStG, um die Mehrwertsteuer zu umgehen, ist falsch und macht Klient:innen ungerechtfertigterweise zu Patient:innen.

Rechnen beispielsweise Heilpraktiker:innen für Psychotherapie eine Paararbeit ohne Mehrwertsteuer ab, sollten Sie nachfragen, welche psychische(n) Erkrankung(n) denn zu welchem Zeitpunkt durch welche Maßnahmen bei Ihnen diagnostiziert wurde(n) und nach welcher Methode Sie und Ihre Partnerin oder Ihr Partner aufgrund dieser psychischen Erkrankung(en) behandelt werden/wurden …

Unmöglich, sowas!

Auf mangelnde Kenntnisse zum Thema Was ist Heilkunde und was nicht? wird man sich kaum herausreden können (Finanzämter sind hierfür keine Experten, weshalb solche Paarbegleiter:innen oftmals damit durchkommen).

Das aber ist unredlich und zudem unfair gegenüber allen Kolleginnen und Kollegen, die korrekt abrechnen, was natürlich ihre Einnahmen schmälert.

Ein Schwarz-Weiß-Foto eines Mannes mit Krawatte, der konsterniert dreinblickt.

Und nein:

Ich habe noch niemanden gemeldet und werde es auch in Zukunft nicht tun.

Wer’s ganz genau wissen und die Rechtsgrundlagen erfahren will:

Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer auf Paarbegleitung (Beitrag in Arbeit)

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